Häufig gestellte Fragen

FAQ

Es kommt darauf an, wie Sie versichert sind. Wenn Sie eine Werkstattbindung in Ihrem Versicherungsvertrag haben, gibt die Versicherung vor, wo Sie ihr KFZ reparieren lassen müssen. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie die freie Wahl und können somit auch gerne zu uns kommen.

Ja, aber erst nach zwei Wochen, da der Lack noch frisch ist und erst aushärten/trocknen muss. Nach zwei Wochen können Sie dann Ihre gewohnte Autopflege fortsetzen.

Das Fahrzeug sofort seitlich parken, ausschalten und einen Sicherheitsabstand einnehmen. Rufen Sie anschließend umgehend Hilfe an.

Das ist etwas schwierig zu erklären. Gesetzlich gesehen gilt ab 7 Grad Außentemperatur, dürfen Sommerreifen gefahren werden. Genauso ist es umgekehrt: Ab weniger als 7 Grad Außentemperatur und niedriger, sollten noch Winterreifen drauf bleiben. Aber „man sagt“ von O bis O, also von Ostern bis Oktober Sommerreifen und von Oktober bis Ostern Winterreifen.

Ja, wir können Ihr altes Fahrzeug gerne für Sie abmelden oder Ihr neues für Sie anmelden.

Das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, je nachdem welches Öl sie verwenden und wie das Fahrzeug genutzt wird. Kommen Sie gerne vorbei, und wir prüfen das gerne für Sie.

Grundsätzlich ist dies jedem selbst überlassen. Wir empfehlen jedoch bei einer jährlichen Fahrleistung von 3000-4000 km sind sie sinnvoll. Bei einer Fahrleistung von 5000 km oder mehr im Jahr sind sie nicht ratsam, da sie zu schnell verschleißen.